Änderung der Verfahrensweise bezüglich vorläufiger Fahrausweise für Schülerinnen und Schüler ab neuem Schuljahr
Liebe Schülerinnen und Schüler sowie Eltern,
zum Beginn des neuen Schuljahres am 17.08.2026 möchten wir euch über die Änderung der Verfahrensweise bezüglich vorläufiger Fahrausweise informieren.
Wurde der Busausweis verloren, ist unverzüglich über die jeweilige Schule ein Ersatzfahrschein zu beantragen.
Der Ersatzfahrschein ist drei Wochen gültig und berechtigt während dieses Zeitraums zur Schülerbeförderung.
Innerhalb dieser Frist sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet einen neuen Busausweis zu beantragen und das erforderliche Antragsformular über die Schule einzureichen.
Nachfolgend finden Sie den Antrag auf Ersatzausstellung Fahrausweis:
Antrag Ersatzausstellung Fahrausweis Landkreis Wittenberg
Die Schulen im Landkreis Wittenberg wurden über diese Änderungen durch den Landkreis Wittenberg bereits informiert.